VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Qualifizierung von Existenzgründern in der Vor- und Nachgründungsphase.
Programmdetails
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaft und ähnliche Einrichtung bei der Durchführung einer begleitenden Qualifizierung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (insbesondere auch in den ländlichen Gebieten) in der Vor- und Nachgründungsphase. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Projektleitung und Organisation der Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 60 Stunden Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase und 200 Stunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung, maximal jedoch bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung, als Festbetragsfinanzierung maximal EUR 110,00 als Hilfe zur Existenzgründung je 8 absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung, insgesamt jedoch maximal EUR 2.750 je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sowie Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen oder kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt.
Nicht förderfähig
- •Nicht gefördert werden Unternehmensgründerinnen und -gründer
- •die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen
- •sowie Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Businessplan,Qualifizierungsvertrag,Stundennachweis
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.750 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: bis 2.750 €