VeröffentlichtZuschuss
Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Geprüft vor 45 Tagen
Fördermittel für die Herstellung oder Vorbereitung von Kurzfilmen bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllenden Filmen ab 79 Minuten.
Programmdetails
Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittel erhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen. Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.
Voraussetzungen
Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist, der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat, der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist, die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite),Drehbuch (bei einem Spielfilm),Drehbuch und Storyboard (bei einem Animationsfilm),Treatment oder projektgerechte Beschreibung (bei einem Dokumentarfilm),projektgerechte Beschreibung (bei einem Experimentalfilm),Moodboard,Stabliste mit Wohnsitzangabe,Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren,Directors Note oder Regiekommentar,Producers Note oder Produktionskommentar,Herstellungsplan,Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept,Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme,Finanzierungsplan,Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,vorläufige Projektbescheinigung des BAFA
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen