VeröffentlichtDarlehen

IKK – Investitionskredit Kommunen

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Direktkredit von KfW für kommunale und soziale Infrastrukturinvestitionen wie Schulen, Wasserversorgung und Verkehrsinfrastruktur. Bis zu 150 Millionen Euro pro Antragsteller und Jahr.

Programmdetails

Das KfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (208) finanziert langfristige Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Haushaltsplans. Förderfähige Vorhaben: Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen, Wasser- und Abwasseranlagen, Verkehrsinfrastruktur, Abfallentsorgung, Stadtentwicklung, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte. Auch Grunderwerb wird gefördert, sofern er integraler Bestandteil des Investitionsvorhabens ist. Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (Vorhaben unter 2 Mio. Euro) oder bis 50 % (Vorhaben über 2 Mio. Euro). Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich abhängige kommunale Betriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; Anträge ganzjährig möglich

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Kommune
  • Förderbetrag: bis 150.000.000 €