VeröffentlichtDarlehen
IKK – Investitionskredit Kommunen
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 12 Tagen
Direktkredit von KfW für kommunale und soziale Infrastrukturinvestitionen wie Schulen, Wasserversorgung und Verkehrsinfrastruktur. Bis zu 150 Millionen Euro pro Antragsteller und Jahr.
Programmdetails
Das KfW-Programm IKK – Investitionskredit Kommunen (208) finanziert langfristige Investitionen in kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Haushaltsplans. Förderfähige Vorhaben: Kindertagesstätten, Schulen, Sportanlagen, Wasser- und Abwasseranlagen, Verkehrsinfrastruktur, Abfallentsorgung, Stadtentwicklung, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte. Auch Grunderwerb wird gefördert, sofern er integraler Bestandteil des Investitionsvorhabens ist. Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (Vorhaben unter 2 Mio. Euro) oder bis 50 % (Vorhaben über 2 Mio. Euro). Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich abhängige kommunale Betriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Laufendes Programm; Anträge ganzjährig möglich
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: Kommune
- €Förderbetrag: bis 150.000.000 €