VeröffentlichtZuschuss

Energieberatung für Wohngebäude

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung von Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und Heizungstausch.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Energieberatungen zur energetischen Gebäudesanierung und zum Heizungstausch durch zugelassene Beraterinnen und Berater. Bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) werden Maßnahmen empfohlen, die aufzeigen wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist. Sie können einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars erhalten, jedoch maximal EUR 650 für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal EUR 850 für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, können Sie für zusätzliche Erläuterungen bei der Eigentümerversammlung einmalig maximal EUR 250,00 bekommen. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Beratung online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Das Wohngebäude muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens 10 Jahre zurückliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Nachweis der Berechtigung,Bericht des Energieberaters

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 850 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Eigentümer, Mieter, Pächter, Wohnungseigentümergemeinschaften

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • Förderbetrag: bis 850 €
Energieberatung für Wohngebäude – Förderprogramm | FörderBase