VeröffentlichtZuschuss
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Programm unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb bei der Finanzierung von Investitionen im digitalen Bereich, die vor allem die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Programmteilen: Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau, digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustands von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Sensoren und digitaler Steuerungstechnik im Pflanzenbau: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand auf maximal 15.000 beziehungsweise maximal 30.000 Euro begrenzt sind; bei digitaler Hack- und Pflanzenschutztechnik: 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch je nach Investitionsgegenstand zwischen maximal 25.000 und maximal 100.000 Euro begrenzt sind; bei digitalen Überwachungssystemen: 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, die jedoch auf maximal 15.000 Euro je Antrag begrenzt sind. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) ein.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgröße erreichen und die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 500 € – 100.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 500 € – 100.000 €