VeröffentlichtZuschuss

Förderung sozialer Beratungsstellen

Land Rheinland-Pfalz

Aktualisiert vor 21 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen mit Zuschüssen zu den Personalkosten.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz fördert soziale Beratungsstellen, die integrierte Erziehungs- und Familienberatung oder Suchtberatung anbieten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 25 Prozent der Fachpersonalkosten, beziehungsweise bis zu 32 Prozent für Fachkräfte in Suchtberatungsstellen. Anträge müssen bis spätestens 1.4. eines Förderjahres beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingereicht werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die soziale Beratungsstellen unterhalten.

Auf einen Blick

Förderquote
25 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis spätestens 1.4. eines Förderjahres eingereicht werden.

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Träger der freien Wohlfahrtspflege, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: soziale_einrichtung