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Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe mit Zuschüssen.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Investitionen in Ihren landwirtschaftlichen Betrieb, die die Haltungsbedingungen von Nutztieren und den Klima- und Umweltschutz verbessern. Sie können eine Förderung erhalten für Investitionen im Bereich der Nutztierhaltung, zur pflanzlichen Erzeugung einschließlich des Garten- und des Weinbaus, in die Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten, in die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie in die Anlage von Agroforstsystemen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 65 Prozent Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt maximal EUR 5 Millionen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 und mindestens EUR 20.000 je Vorhaben.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 5.000.000 €
Förderquote
65 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Unternehmen im Bereich Landwirtschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 20.000 € – 5.000.000 €