VeröffentlichtZuschuss
Förderprogramm Naturschutzmaßnahmen im Wald
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Aktualisiert vor 22 Tagen
Waldbesitzer können Zuschüsse für den Schutz bedrohter Arten und Lebensräume erhalten.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer beim Schutz bedrohter oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Vogelarten und Lebensräume in festgelegten Gebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung, wenn Sie vollständig auf forstliche Bewirtschaftung verzichten oder durch waldbauliche Maßnahmen lichtbedürftige Arten und Lebensraumtypen begünstigen und in einer nachfolgenden Ruhephase auf forstliche Bewirtschaftung verzichten. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art Ihres Vorhabens zwischen EUR 750,00 und EUR 2.500 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt im Fall eines Nutzungsverzichts bei EUR 2.500 und im Fall von Lichtstellung bei EUR 5.000 je Antrag.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende.
Die Waldfläche muss zur Gebietskulisse des europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) gehören und in Rheinland-Pfalz liegen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 750 € – 2.500 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Waldbesitzer, Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson, verein
- €Förderbetrag: 750 € – 2.500 €