VeröffentlichtZuschuss

Projektförderung Land

Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.

Aktualisiert vor 12 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt fördert sportliche Projekte gemäß dem Sportfördergesetz.

Programmdetails

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der 'Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich' vom 28.09.2020. Der Projektfokus liegt auf dem Ausbau von zielgruppenspezifischen und innovativen bzw. besonderen Sportangeboten. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Anträge müssen bis zum 31.08. in Kopien beim Landessportbund und bis zum 30.09. im Original beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sein und dürfen keinem Landesfachverband außerhalb Sachsen-Anhalts angehören.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag,Projektbeschreibung,Aktuelle Satzung,Auszug aus dem Vereinsregister,Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit,Mitgliedsbescheinigung des Landessportbundes

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 1.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2023
Hinweise zur Frist
Antragsunterlagen in Kopien bis zum 31.08. und im Original bis zum 30.09. einreichen.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein, kommune, soziale_einrichtung
  • Förderbetrag: ab 1.000 €