VeröffentlichtZuschuss
Projektförderung Land
Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Aktualisiert vor 12 Tagen
Das Land Sachsen-Anhalt fördert sportliche Projekte gemäß dem Sportfördergesetz.
Programmdetails
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der 'Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich' vom 28.09.2020. Der Projektfokus liegt auf dem Ausbau von zielgruppenspezifischen und innovativen bzw. besonderen Sportangeboten. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt. Anträge müssen bis zum 31.08. in Kopien beim Landessportbund und bis zum 30.09. im Original beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sein und dürfen keinem Landesfachverband außerhalb Sachsen-Anhalts angehören.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag,Projektbeschreibung,Aktuelle Satzung,Auszug aus dem Vereinsregister,Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit,Mitgliedsbescheinigung des Landessportbundes
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 1.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2023
- Hinweise zur Frist
- Antragsunterlagen in Kopien bis zum 31.08. und im Original bis zum 30.09. einreichen.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Sportvereine, die Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt sind
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein, kommune, soziale_einrichtung
- €Förderbetrag: ab 1.000 €