VeröffentlichtZuschuss

Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Aktualisiert vor 24 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Programmdetails

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Vorbereitungen, Planungen und Beratungen, gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie private Vorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme. Nicht gefördert werden Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als EUR 25.000, Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als EUR 1.000 sowie Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter EUR 10.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Gemeinden, die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 25.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Bayern

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bayern
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson, verein
  • Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €