VeröffentlichtZuschuss
Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Aktualisiert vor 24 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur Dorferneuerung im ländlichen Raum Bayerns planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Vorbereitungen, Planungen und Beratungen, gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie private Vorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme. Nicht gefördert werden Dorferneuerungen mit einem Gesamtzuwendungsbedarf von weniger als EUR 25.000, Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als EUR 1.000 sowie Maßnahmen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit einer Investitionssumme von unter EUR 10.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Gemeinden, die Verbände für Ländliche Entwicklung sowie der Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000 € – 25.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson, verein
- €Förderbetrag: 1.000 € – 25.000 €