VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Theatern in freier Trägerschaft

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert professionelle freie Theater durch gestaffelte Zuschüsse für Berufseinstieg, Einzelprojekte und Basisförderung für renommierte Kunstschaffende der darstellenden Künste.

Programmdetails

Das Land gewährt Zuschüsse an Theaterprofis und Künstler der darstellenden Künste für nicht-kommerzielle künstlerische Arbeit in freien Theatern. Drei Förderkategorien: 1) Berufseinsteiger: bis 3.000 Euro (Stipendium) oder 5.000 Euro (Produktionszuschuss); 2) Projektförderung: bis 30.000 Euro für Neuproduktionen, Wiederaufnahmen und Gastspiele; 3) Basisförderung: bis 75.000 Euro jährlich (2-Jahres-Laufzeiten) für renommierte Kunstschaffende mit nachgewiesener künstlerischer Leistung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen, die im Bereich der darstellenden Künste tätig sind.

Es werden ausschließlich professionelle Theaterpraktiker gefördert.

Nicht förderfähig

  • Amateur-Theaterpraktiker sind ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 75.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Berufseinstieg und Projektförderung jährlich bis 1. Oktober des Vorjahres; Basisförderung jährlich bis 15. Mai des Vorjahres

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen (ausschließlich professionelle, keine Amateur-Theaterpraktiker)

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: privatperson, unternehmen, verband, verein
  • Förderbetrag: bis 75.000 €
Förderung von Theatern in freier Trägerschaft – Förderprogramm | FörderBase