VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Theatern in freier Trägerschaft
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert professionelle freie Theater durch gestaffelte Zuschüsse für Berufseinstieg, Einzelprojekte und Basisförderung für renommierte Kunstschaffende der darstellenden Künste.
Programmdetails
Das Land gewährt Zuschüsse an Theaterprofis und Künstler der darstellenden Künste für nicht-kommerzielle künstlerische Arbeit in freien Theatern. Drei Förderkategorien: 1) Berufseinsteiger: bis 3.000 Euro (Stipendium) oder 5.000 Euro (Produktionszuschuss); 2) Projektförderung: bis 30.000 Euro für Neuproduktionen, Wiederaufnahmen und Gastspiele; 3) Basisförderung: bis 75.000 Euro jährlich (2-Jahres-Laufzeiten) für renommierte Kunstschaffende mit nachgewiesener künstlerischer Leistung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen, die im Bereich der darstellenden Künste tätig sind.
Es werden ausschließlich professionelle Theaterpraktiker gefördert.
Nicht förderfähig
- •Amateur-Theaterpraktiker sind ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 75.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Berufseinstieg und Projektförderung jährlich bis 1. Oktober des Vorjahres; Basisförderung jährlich bis 15. Mai des Vorjahres
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen (ausschließlich professionelle, keine Amateur-Theaterpraktiker)
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 75.000 €