VeröffentlichtZuschuss
Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Europäische Kommission
Der Solidaritätsfonds ermöglicht die Bereitstellung von Finanzhilfen für Sofortmaßnahmen bei Naturkatastrophen und Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Programmdetails
Die Hilfe aus dem Solidaritätsfonds dient dem Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen und Ausrüstungen in den Bereichen Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung, der Bereitstellung von Notunterkünften und Hilfsdiensten für die unmittelbaren Bedürfnisse der Bevölkerung, der Sicherung von Schutzeinrichtungen und Maßnahmen zum Schutz des Kulturerbes sowie der Säuberung der von der Katastrophe betroffenen Gebiete. Die Maßnahmen sind auf die dringenden kurzfristigen Bedürfnisse beschränkt. Der längerfristige Wiederaufbau von Infrastruktur und Wirtschaft bleibt anderen Strukturinstrumenten vorbehalten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Für jede Naturkatastrophe erhält ein förderfähiger Staat einen einmaligen Finanzbeitrag aus dem Fonds, dessen Höhe von der Europäischen Kommission im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden wird.
Voraussetzungen
Der Fonds steht allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Beitrittsländern offen.
Die Mittel werden auf Antrag des betroffenen Staates gewährt.
Nicht förderfähig
- •Nicht anwendbar.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 3.000.000.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen innerhalb von 12 Wochen nach den ersten Schäden gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich
- €Förderbetrag: ab 3.000.000.000 €