VeröffentlichtZuschuss
KMU -innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) – Software-intensive Systeme (SWS)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderung von Projekten im Bereich Software-intensive Systeme für kleine und mittlere Unternehmen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei Einzel- und Verbundvorhaben in dem Bereich Software-intensive Systeme (SWS). Sie können eine Förderung erhalten, wenn ihr Vorhaben auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie-Wirtschaft ausgerichtet ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von normalerweise bis zu 3 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und Vereine sowie sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse.
Nicht förderfähig
- •Unternehmen
- •die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizzen in deutscher Sprache
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bewertungsstichtage sind jeweils der 15. April und 15. Oktober.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine