VeröffentlichtGarantie

Rückgarantien des Bundes und der Länder

Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Garantien zur Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft.

Programmdetails

Für die Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft stellen die Bürgschaftsbanken in Deutschland Garantien zur Verfügung. Diese Garantie wird ihrerseits durch eine Rückgarantie des Bundes und des jeweiligen Landes abgesichert. Die Risikoübernahme durch Bund und Länder sowie Bürgschaftsbanken kommt allein dem Beteiligungsnehmer, das heißt dem mittelständischen Unternehmen zugute. Nach den europarechtlichen Vorgaben ist hierbei der Beihilfewert der staatlichen Rückgarantien zu bewerten und dem Beihilfeempfänger, das heißt dem geförderten Unternehmen, mitzuteilen.

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfolgt durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen).

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Garantie

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Existenzgründer/in

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: gruendung, unternehmen