VeröffentlichtGarantie
Rückgarantien des Bundes und der Länder
Die Deutschen Bürgschaftsbanken
Garantien zur Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft.
Programmdetails
Für die Besicherung von Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft stellen die Bürgschaftsbanken in Deutschland Garantien zur Verfügung. Diese Garantie wird ihrerseits durch eine Rückgarantie des Bundes und des jeweiligen Landes abgesichert. Die Risikoübernahme durch Bund und Länder sowie Bürgschaftsbanken kommt allein dem Beteiligungsnehmer, das heißt dem mittelständischen Unternehmen zugute. Nach den europarechtlichen Vorgaben ist hierbei der Beihilfewert der staatlichen Rückgarantien zu bewerten und dem Beihilfeempfänger, das heißt dem geförderten Unternehmen, mitzuteilen.
Voraussetzungen
Die Antragstellung erfolgt durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen).
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Garantie
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Existenzgründer/in
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: gruendung, unternehmen