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Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Das Anpassungsgeld wird an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus sowie der Stein- und Braunkohleanlagen gewährt.

Programmdetails

Das Anpassungsgeld wird auf Antrag der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers gewährt. Der Antrag ist über das von der Bewilligungsstelle auf deren Internetseite zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular zu stellen. Ebenfalls kann der Antrag in Papierform gestellt werden. Hierzu ist der Antrag in zweifacher Ausfertigung bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Antragsformulare sind bei der Bewilligungsstelle anzufordern oder unter der Internetseite abzurufen. Es werden ausschließlich Anträge angenommen, die mit den Antragsformularen der Bewilligungsstelle erstellt wurden. Anträge, die unter Verwendung anderer Formulare gestellt werden und beziehungsweise oder nicht vollständig sind, werden von der Bewilligungsstelle nicht angenommen. Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes bei der Bewilligungsstelle zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus oder der Stein- und Braunkohleanlagen sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Der Antrag ist spätestens einen Kalendermonat vor dem erstmaligen Bezug des Anpassungsgeldes zu stellen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen