VeröffentlichtZuschuss
BMEL-Exportförderprogramm
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Das BMEL-Exportförderprogramm unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereinigungen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Sicherung und Erschließung von Auslandsmärkten.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie als Unternehmen, Verband oder Vereinigung der Land- und Ernährungswirtschaft, wenn Sie Ihre bisherigen Absatzmärkte sichern und neue erschließen wollen. Es werden verschiedene Maßnahmen im In- und Ausland gefördert. Diese können zum Teil aufeinander aufbauen. Im Inland sind das: die Bereitstellung sektor- und produktspezifischer Marktinformationen, Schulungen für eine Gruppe von interessierten Unternehmen, einzelbetriebliche Beratungen für interessierte Unternehmen zur Vorbereitung der Unternehmen auf ihren Auftritt und auf die Präsentation ihrer Produkte im ausländischen Markt. Im Ausland werden die folgenden Maßnahmen gefördert: Markterkundungsreisen, Geschäftsreisen, Informationsveranstaltungen, Kontaktbörsen, imagefördernde Maßnahmen zur Marktsicherung und zum Marktausbau, Wirtschaftsdelegationsreisen zur Marktpflege und Markterschließung und Erstellung von Print- und e-Medien zur Information von Kundinnen und Kunden und Verbraucherinnen und Verbrauchern. Für Behördenreisen nach Deutschland sowie vor- und nachbereitende Aktivitäten, das Veranstalten von Fachkongressen, Tagungen und Seminaren, die den Austausch und die Weitergabe von Fachkenntnissen fördern sowie Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland, können Sie eine Förderung erhalten. Die Förderung wird Ihnen in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Ihre förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen. Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind überregionale nichtstaatliche Organisationen als juristische Person mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Dazu zählen insbesondere Dach- und Fachverbände sowie die Exportförderorganisation der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Nicht förderfähig
- •Einzelne Unternehmen oder im Zusammenschluss von weniger als 5 Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 10.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Verbände und Vereinigungen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: unternehmen, verband, verein
- €Förderbetrag: ab 10.000 €