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Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Stadt Bremen unterstützt bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in festgelegten Sanierungsgebieten.

Programmdetails

Die Stadt Bremen unterstützt Sie bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Waller Heerstraße, Hohentor/ Alte Neustadt, Huckelriede/ Sielhof, Gröpelinger Heerstraßenzug. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Beseitigung von Missständen sowie die Verbesserung der äußeren Gestaltung der Gebäude. Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 40.000 je Gebäude.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude.

Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel aufweisen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 40.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

Förderregion

Bremen

Antragsberechtigt

Privatpersonen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bremen
  • iAntragsteller: privatperson
  • Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten – Förderprogramm | FörderBase