VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Stadt Bremen unterstützt bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in festgelegten Sanierungsgebieten.
Programmdetails
Die Stadt Bremen unterstützt Sie bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Waller Heerstraße, Hohentor/ Alte Neustadt, Huckelriede/ Sielhof, Gröpelinger Heerstraßenzug. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Beseitigung von Missständen sowie die Verbesserung der äußeren Gestaltung der Gebäude. Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 40.000 je Gebäude.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Eigentümer und Eigentümerinnen der Gebäude.
Ihr Gebäude muss erhaltenswert sein und Missstände oder Mängel aufweisen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 40.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
Förderregion
Bremen
Antragsberechtigt
Privatpersonen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bremen
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €