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Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Saarland fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur durch Zuschüsse für Gemeinden und Gemeindeverbände.

Programmdetails

Das Saarland fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Gemeinden und Gemeindeverbände können Zuschüsse für Maßnahmen wie den Bau von Gewerbegebieten, Verkehrswegen und Hafeninfrastrukturen beantragen. Die Förderung wird auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt und kann bis zu 70 Prozent einer finanziellen Unterdeckung ausgleichen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Die Infrastrukturmaßnahme muss die erforderlichen Genehmigungen erfüllen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung,Genehmigungsnachweise

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
70 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Förderregion

Saarland

Antragsberechtigt

Gemeinden und Gemeindeverbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Saarland
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: bis 50.000 €