VeröffentlichtDarlehen, Zuschuss
Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bei der Bereitstellung von klimagerechten Individualwohnheimplätzen, Mehrpersonenwohnheimplätzen und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen. Mit dem ISB -Darlehen Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Neubau einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Wohnheimen für Studierende und Auszubildende, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55 BEG).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bauherren für den Bau oder die Modernisierung von Wohnheimplätzen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- DarlehenZuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson
- €Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €