VeröffentlichtDarlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Wohnraum für „Junges Wohnen“

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau und die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung bei der Bereitstellung von klimagerechten Individualwohnheimplätzen, Mehrpersonenwohnheimplätzen und Eltern-Kind-Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende zu sozial verträglichen Mietpreisen. Mit dem ISB -Darlehen Bau von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen erhalten Sie die Förderung für Neubau einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Wohnheimen für Studierende und Auszubildende, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55 BEG).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bauherren für den Bau oder die Modernisierung von Wohnheimplätzen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
DarlehenZuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Unternehmen, Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: unternehmen, kommune, privatperson
  • Förderbetrag: 5.000 € – 100.000 €