VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz

Förderung der Stiftung Deutscher Denkmalschutz

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Programmdetails

Rund 600 Sanierungsprojekte fördert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz jährlich im gesamten Bundesgebiet. Die Unterstützung kommt Denkmalen aller Arten zugute.

👥Zielgruppen/Bedingungen

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hilft als Förderstiftung dort, wo Eigentümer nicht in der Lage sind, den Erhalt eines Denkmals alleine zu bewältigen. Sie fördert dabei bevorzugt Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchengemeinden und Kommunen, um die Eigentümer bei der anspruchsvollen Aufgabe, historische Bausubstanz zu erhalten, zu unterstützen. Ihre Mittel sollen nicht vordringlich dazu dienen, die öffentliche Hand von ihrer Verantwortung für die Pflege und Zukunftssicherung unseres Kulturerbes zu entheben. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist die positive Bewertung des Denkmals durch die zuständigen Fachbehörden. Über Höhe und Umfang einer Förderung entscheidet die Stiftung alleine und unabhängig. Die Beteiligung an den Kosten erfolgt nicht nach festen Prozentsätzen, vielmehr wird jede Fördersumme für konkret geplante Maßnahmen innerhalb eines Jahres bewilligt. Qualifizierte Projektreferenten und -architekten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz begleiten sowohl die Vorbereitungen als auch die Durchführung der Maßnahmen, um eine angemessene Verwendung der Mittel ebenso sicherzustellen wie eine denkmalpflegerisch hochwertige Umsetzung der Maßnahmen. Pro Projekt begleiten jeweils ein Referent und ein Architekt der Stiftung die Sanierungsarbeiten.

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Stiftung bittet vor der Antragstellung um telefonische Kontaktaufnahme. Förderanträge können jährlich bis zum 31. August eingereicht werden. Für hochwassergeschädigte Denkmale kann Hilfe ganzjährig beantragt werden. Nach einer Begutachtung durch die Stiftung und eine Bewertung durch die Wissenschaftliche Kommission erhalten Antragsteller im Frühjahr des kommenden Jahres eine Förderzusage oder -absage. Fördervoraussetzung ist das Stellen eines formalen Antrags auf finanzielle Förderung an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Soweit nicht der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte selbst Antragsteller ist, muss der Antragsteller von diesem bevollmächtigt sein.

Weitere Informationen

  • Link zur Förderung
  • • FAQ

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Bauten und Denkmalschutz
Hinweise zur Frist
31. August 2026

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein