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Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Die Waldschutz-Richtlinie unterstützt Waldbesitzende bei der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse.

Programmdetails

Die Waldschutz-Richtlinie soll Waldbesitzende bei der Bewältigung der Schäden, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind, unterstützen. Dies soll durch Waldschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Sicherung (vorbeugende Maßnahmen) oder Wiederherstellung von Waldökosystemen erreicht werden. Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen in Verbindung mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen. Gefördert werden unter anderem: die Mehrausgaben bei der Aufarbeitung und Räumung von befallenem oder geschädigtem Nutz- und Kalamitätsholz, der Transport von Nutzholz zu Lagerplätzen, von denen kein Stehendbefall zu erwarten ist, die Polterspritzung mit Insektiziden, der Einsatz von Polterschutznetzen, die Neuanlage oder Wiederherstellung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen, die Anlage von Holzlagerplätzen sowie Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz.

Voraussetzungen

Waldbesitzende in Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antragstellung stichtagsbezogen zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres für bestimmte Maßnahmen; fortlaufende Anträge für andere Maßnahmen.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Waldbesitzende

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein, kommune, unternehmen, sonstige
  • Förderbetrag:
Förderung zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald (Richtlinie Waldschutz) – Förderprogramm | FörderBase