VeröffentlichtZuschuss
Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Aktualisiert vor 24 Tagen
Bayerische Kommunen können Zuschüsse für die Sanierung von Schwimmbädern beantragen, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Sanierung von kommunalen Bädern, für die kein anderes staatliches Förderprogramm infrage kommt und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Sie erhalten die Förderung für die Sanierung, die Modernisierung und die barrierefreie Umgestaltung, den Neubau eines Ersatzgebäudes, wenn die Bestandssanierung weniger wirtschaftlich ist, Rückbauten und Flächenreduzierungen, die erforderliche Planung und Beratung. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit Ihrer Kommune bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 8.000 je Quadratmeter Wasserfläche und insgesamt maximal EUR 4 Millionen. Bei Kooperation mit anderen Kommunen erhalten Sie einen Förderbonus von 10 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände in Bayern.
Das Vorhaben muss sich auf Becken beziehen, die sich zum Schwimmen eignen und eine Wassertiefe von mehr als 60 Zentimeter haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung,Finanzierungsnachweis,Baupläne
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 4.000.000 €
- Förderquote
- 45 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme einreichen.
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: 100.000 € – 4.000.000 €