VeröffentlichtDarlehen
Aufstiegs-BAföG
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 12 Tagen
Kombination aus Zuschuss (50 %) und Darlehen (50 %) für berufliche Weiterbildung und Aufstiegsqualifizierungen. Förderung von Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten.
Programmdetails
Das KfW-Programm 172 (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) finanziert berufliche Aufstiegsfortbildungen auf Voll- oder Teilzeitbasis für Personen in Handwerk, Industrie, Dienstleistungssektor und Öffentlichem Dienst. Förderfähige Maßnahmen müssen Mindeststundenzahlen erfüllen (400 Stunden für Aufstiegsebene, 200 Stunden für Einstiegsqualifikationen). Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, Materialkosten für Meisterstücke bis 2.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten (nur Vollzeit, bis zu 3 Monate). Die Förderung besteht aus 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen. Antragsteller:innen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 15.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Laufendes Programm; Antrag bis Ausbildungsende
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: Privatperson
- €Förderbetrag: bis 15.000 €