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Aufstiegs-BAföG

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Kombination aus Zuschuss (50 %) und Darlehen (50 %) für berufliche Weiterbildung und Aufstiegsqualifizierungen. Förderung von Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten.

Programmdetails

Das KfW-Programm 172 (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) finanziert berufliche Aufstiegsfortbildungen auf Voll- oder Teilzeitbasis für Personen in Handwerk, Industrie, Dienstleistungssektor und Öffentlichem Dienst. Förderfähige Maßnahmen müssen Mindeststundenzahlen erfüllen (400 Stunden für Aufstiegsebene, 200 Stunden für Einstiegsqualifikationen). Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, Materialkosten für Meisterstücke bis 2.000 Euro sowie Lebenshaltungskosten (nur Vollzeit, bis zu 3 Monate). Die Förderung besteht aus 50 % Zuschuss und 50 % zinsloses Darlehen. Antragsteller:innen müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Darlehen
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; Antrag bis Ausbildungsende

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Privatperson
  • Förderbetrag: bis 15.000 €