VeröffentlichtZuschuss
Pauschalförderung der Landesfachverbände
Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.
Aktualisiert vor 12 Tagen
Die Landesfachverbände erhalten finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr.
Programmdetails
Die Landesfachverbände (LFV) haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr. Näheres regelt die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes. Mit der Umsetzung des Verfahrens wurde der Landessportbund (LSB) Sachsen-Anhalt e. V. beauftragt. Die Pauschale setzt sich aus einer Grund- und einer Leistungskomponente zusammen. Die nötigen Daten zur Berechnung der Komponenten werden nach den Angaben der Vereine in der Vereinsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt e. V. per Stichtag zum 28. Februar des Vorjahres ermittelt.
Voraussetzungen
Der LFV hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt, ist Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt e.
V.
und ist gemeinnützig.
Erforderliche Unterlagen
- gültige Formulare,Daten der Bestandserhebung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2025
- Hinweise zur Frist
- Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Landesfachverbände in Sachsen-Anhalt
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: verein