VeröffentlichtZuschuss

Pauschalförderung der Landesfachverbände

Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V.

Aktualisiert vor 12 Tagen

Die Landesfachverbände erhalten finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr.

Programmdetails

Die Landesfachverbände (LFV) haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zur Finanzierung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben in Form einer Pauschale pro Kalenderjahr. Näheres regelt die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes. Mit der Umsetzung des Verfahrens wurde der Landessportbund (LSB) Sachsen-Anhalt e. V. beauftragt. Die Pauschale setzt sich aus einer Grund- und einer Leistungskomponente zusammen. Die nötigen Daten zur Berechnung der Komponenten werden nach den Angaben der Vereine in der Vereinsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt e. V. per Stichtag zum 28. Februar des Vorjahres ermittelt.

Voraussetzungen

Der LFV hat seinen Sitz in Sachsen-Anhalt, ist Mitglied im LSB Sachsen-Anhalt e.

V.

und ist gemeinnützig.

Erforderliche Unterlagen

  • gültige Formulare,Daten der Bestandserhebung

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
30. September 2025
Hinweise zur Frist
Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres eingereicht werden.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Landesfachverbände in Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: verein
Pauschalförderung der Landesfachverbände – Förderprogramm | FörderBase