VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Saarland fördert Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften bei Maßnahmen zur Förderung der Fischerei.
Programmdetails
Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen. Sie erhalten die Förderung für fischereiliche Untersuchungen, Besatzmaßnahmen mit Fischen, Maßnahmen zum Fischarten-, Gewässer- und Fischereischutz, die Förderung der Aus- und Fortbildung der Fischerinnen und Fischer und Öffentlichkeitsarbeit sowie Jugendförderung. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sonstige Fischereiverbände sowie Fischereivereine und -genossenschaften.
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen die erforderlichen rechtlichen Zulassungen vorliegen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 500 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderregion
Saarland
Antragsberechtigt
Fischereiverbände, -vereine und -genossenschaften
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Saarland
- iAntragsteller: verein, genossenschaft
- €Förderbetrag: ab 500 €