VeröffentlichtZuschuss
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen zur Ausschöpfung individueller Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere Frauen.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Sie erhalten die Förderung für Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen sowie zur Lehre befähigen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten für eine Laufzeit normalerweise von bis zu 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.
Die Zielgruppe sind Nachwuchsforschende, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags beendet haben.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Hochschulen in Sachsen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen