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ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderung von Nachwuchsforschungsgruppen zur Ausschöpfung individueller Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, insbesondere Frauen.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus Ihre Maßnahmen zur Ausschöpfung der individuellen Bildungspotenziale von akademischen Fachkräften, vor allem von Frauen. Sie erhalten die Förderung für Nachwuchsforschungsgruppen, die akademische Nachwuchskräfte durch gemeinsame Forschungsarbeit zum Wissens- und Technologietransfer und zur Netzwerkbildung zwischen sächsischen Hochschulen und Unternehmen sowie zur Lehre befähigen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben und Kosten für eine Laufzeit normalerweise von bis zu 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie zunächst Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zu festgelegten Stichtagen ein. Wenn das Vorhaben als förderungswürdig eingestuft wird, werden Sie zur Einreichung des Antrags aufgefordert. Den Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen in Sachsen.

Die Zielgruppe sind Nachwuchsforschende, die ihr Studium oder ihre Promotion höchstens 6 Jahre vor Einreichung des Projektvorschlags beendet haben.

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind zu festgelegten Stichtagen einzureichen.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Hochschulen in Sachsen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – Nachwuchsforschungsgruppen – Förderprogramm | FörderBase