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IKK – Investitionskredit Kommunen
KfW
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderkredit für Kommunen zur Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Programmdetails
Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller in Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Verkehrsinfrastruktur und Stadtentwicklung. Der Kreditbetrag kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, abhängig von der Höhe des Kredits.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen kommunale Gebietskörperschaften oder deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sein.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000.000 € – 150.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: kommune
- €Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €