VeröffentlichtZuschuss

Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert ergänzend zum Bund Investitionen in nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur für den Güterverkehr durch Zuschüsse für Modernisierung, Erweiterung und Neubau von Schienenstrecken.

Programmdetails

Das Programm unterstützt investive Maßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenstrecken öffentlicher nicht-bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr. Förderung zielt auf Ersatz, Erweiterung und Neubau von Güterverkehrsschienenstrecken ab, wenn Projekte eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben. Förderquote: bis zu 40 % der durch Bundesbehörden genehmigten förderfähigen Kosten als ergänzende Landesförderung. Anträge bis zum 31. Oktober des Vorjahres.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.

Die Projekte müssen eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: unternehmen