VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Investitionen in die öffentliche Eisenbahninfrastruktur (NE-Infrastrukturrichtlinien – InfraRiLi)
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert ergänzend zum Bund Investitionen in nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastruktur für den Güterverkehr durch Zuschüsse für Modernisierung, Erweiterung und Neubau von Schienenstrecken.
Programmdetails
Das Programm unterstützt investive Maßnahmen einschließlich Planungskosten zur Verbesserung von Schienenstrecken öffentlicher nicht-bundeseigener Eisenbahnen für den Güterverkehr. Förderung zielt auf Ersatz, Erweiterung und Neubau von Güterverkehrsschienenstrecken ab, wenn Projekte eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben. Förderquote: bis zu 40 % der durch Bundesbehörden genehmigten förderfähigen Kosten als ergänzende Landesförderung. Anträge bis zum 31. Oktober des Vorjahres.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben.
Die Projekte müssen eine Bundesgenehmigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bis zum 31. Oktober des Vorjahres für Umsetzung und Genehmigung im Folgejahr
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Öffentliche nicht-bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen und kommunale Betriebsträger, die Schienenstrecken betreiben
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: unternehmen