VeröffentlichtZuschuss
Klinikpartnerschaften – Förderlinie Academic
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Zuschüsse für Forschungsaktivitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung in Partnerländern.
Programmdetails
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihre Forschungsaktivitäten, deren Fokus auf der Kompetenzentwicklung in der Gesundheitsversorgung in den Partnerländern liegt. Gefördert werden Forschungsarbeiten, die die Gesundheitsversorgung in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens nachhaltig verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 200.000 für maximal 2 Jahre. Ihren Antrag stellen Sie bitte im Rahmen der jährlichen Ausschreibung elektronisch über das Antragsportal bei der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen.
Die internationalen Partnerinstitutionen müssen Krankenhäuser mit bestehender wissenschaftlicher Ausrichtung bzw.
Universitätskliniken sein.
Nicht förderfähig
- •Ausschließlich Grundlagenforschung wird nicht gefördert.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Die Förderlinie wird jährlich online ausgeschrieben.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung
- €Förderbetrag: bis 200.000 €