VeröffentlichtZuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Die Förderung unterstützt die Modernisierung und Umstrukturierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützen Sie bei der Modernisierung oder Umstrukturierung Ihrer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) sowie bei der Weiterentwicklung Ihrer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum für die berufliche Aus- und Fortbildung. Sie erhalten bei Umstrukturierung oder Modernisierung einer bestehenden ÜBS bis zu 45 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einem Kompetenzzentrum bis zu 50 Prozent, in strukturschwachen Regionen bis zu 65 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Maßnahmen mit Gesamtausgaben von weniger als EUR 50.000 werden nicht gefördert. Sie beantragen die Förderung in einem mehrstufigen Verfahren. Bei Verfahren mit vorzeitigem Vorhabenbeginn gelten besondere Bestimmungen. Für ÜBS und Kompetenzzentren mit dem Schwerpunkt Ausbildung stellen Sie den Antrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), für Vorhaben mit dem Schwerpunkt Weiterbildung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie müssen Ihr Vorhaben auch den zuständigen Landesbehörden anzeigen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände.

Nicht förderfähig

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen
  • die unmittelbar der Aus-
  • Fort- und Weiterbildung dienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bedarfsanalyse,Stellungnahmen des Bundeslands,Stellungnahmen des zuständigen Verbandes

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
65 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Landesinnungsverbände, Fachverbände

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: ab 50.000 €
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren – Förderprogramm | FörderBase