VeröffentlichtZuschuss

Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Förderung zur Weiterentwicklung neuer Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Programmdetails

Die Förderung zielt auf die Entwicklung und Erprobung neuer Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Anträge können jederzeit im Haushaltsjahr 2026 in elektronischer Form eingereicht werden. Die jeweiligen Vordrucke für die Antragseinreichung stehen auf der Internetseite des Innovationsausschusses zur Verfügung.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Privatpersonen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vordrucke für die Antragseinreichung,Anlagen gemäß Leitfaden

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können jederzeit im Haushaltsjahr 2026 eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen, Privatpersonen

Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz) – Förderprogramm | FörderBase