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Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) für junge Menschen bis 27 Jahre.

Programmdetails

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bei Maßnahmen, mit denen Sie das ökologische Engagement von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres wecken. Die Förderung erhalten Sie für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft, Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten mit ökologischer Ausrichtung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 557,00 je Teilnehmenden und Monat zum Beginn der Projektjahre 2016/2017 und erhöht sich alle 2 Jahre jeweils um 3,5 Prozent.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Träger des FÖJ nach den Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen sein.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 557 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Förderregion

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
  • iAntragsteller: kommune, verein
  • Förderbetrag: ab 557 €