Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Der Bildungskredit unterstützt Auszubildende in fortgeschrittener Ausbildungsphase bei der Finanzierung ihrer Ausbildung.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind volljährige Schülerinnen und Schüler in den letzten 2 Jahren vor Abschluss der Ausbildung, Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Voraussetzungen nach § 8 BAföG in der jeweils gültigen Fassung erfüllen, jünger als 36 Jahre sein, eine inländische Ausbildungsstätte nach § 2 Absatz 1 bis 3 BAföG besuchen oder eine ausländische Ausbildungsstätte, die einer inländischen gleichgestellt ist.
Nicht förderfähig
- •Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Bildungskredits besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100 € – 300 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
Antragsberechtigt
Volljährige Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- €Förderbetrag: 100 € – 300 €