VeröffentlichtZuschuss
Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionsvorhaben in strukturschwachen Fördergebieten.
Programmdetails
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, den Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte sowie die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte ist. Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Durchführung der Vorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten und die Erfüllung des Koordinierungsrahmens.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz
Antragsberechtigt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Rheinland-Pfalz
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: ab 20.000 €