Förderung der RWE Foundation
RWE Foundation gGmbH
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
- Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung
- Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
- Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert.
- Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
- Der Finanzierungszeitraum ist begrenzt auf max. drei Jahre begrenzt.
- Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
- Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000,00 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren).
- Es wird eine Konzentration auf möglichst richtungsweisende, vorbildliche und nachhaltig wirkende Projekte angestrebt.
- Es werden Projekte in Europa gefördert.
- DieFördertätigkeit startet mit einem Fördervolumen ab 20.000,00 €.
- Förderungen über 50.000,00 € bedürfen der Zustimmung des Beirats. Die Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt (planerisch im November und Mai).
- parteipolitische und religiöse Organisationen
- Einzelpersonen
- ausschließliche Sachkosten (z.B. Bau- oder Renovierungskosten)
- Projekte außerhalb von Europa
Fördergrundsätze
Für die Auswahl förderwürdiger Projekte sind in der Förderleitlinie Rahmenbedingungen festgelegt, im Wesentlichen:
Folgende Kriterien führen zum Ausschluss einer Förderung:
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Bescheid Ihres Finanzamts über die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung Ihrer Organisation
- Satzung Ihrer Organisation, Handelsregisterauszug
- Nachweise über Auszeichnungen, Zertifikate, Gütesiegel (optional)
- Referenzen (optional)
Nach Antragsfrist kann es bis zu drei Monaten dauern, bis die Entscheidung mitgeteilt wird.
Im Falle eines positiv beschiedenen Antrags setzt eine Mittelgewährung eine gesonderte Vereinbarung für die Förderung/Kooperation zwischen der RWE Foundation und dem Antragsteller voraus, in der beidseitig Rechte und Pflichten vereinbart werden.
Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag samt Anlagen über das Kontaktformular ein.
Für das erfolgreiche Einreichen werden die folgenden Dokumente benötigt:
Bitte bereiten Sie diese entsprechend vor.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Bevölkerungs- und KatastrophenschutzBildungEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieKinder und JugendlicheSoziales
- Hinweise zur Frist
- 1. April 2026 1. Juni 2026 1. Oktober 2026 1. Dezember 2026
Förderregion
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein