VeröffentlichtBevölkerungs- und Katastrophenschutz, Bildung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ Demokratie, Kinder und Jugendliche, Soziales

Förderung der RWE Foundation

RWE Foundation gGmbH

Programmdetails

Das Förderspektrum ist breit angelegt und auf Dauer ausgerichtet. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Förderung von Chancengerechtigkeit Mit einem einfachen Zugang und der Möglichkeit einer gerechteren Teilhabe verbessert die Stiftung die Chancengerechtigkeit europaweit. Sie möchte sich dafür einsetzen, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen unabhängig ist von der familiären Herkunft. Internationale und interkulturelle Verständigung Die RWE Foundation steht für eine offene, tolerante und faire Gesellschaft, die sie auf verschiedensten Ebenen zum Wohle aller fördert. Basis dafür ist ein interkultureller Austausch, der jungen Menschen ermöglicht, Kulturen und Lebenswelten untereinander zu erfahren, denn der Austausch fördert das Interesse und das gegenseitige Verständnis und verhindert letztlich sogar Konflikte.

👥Zielgruppen/Bedingungen

    Fördergrundsätze

    Für die Auswahl förderwürdiger Projekte sind in der Förderleitlinie Rahmenbedingungen festgelegt, im Wesentlichen:

  • Förderprojekte müssen einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit folgenden Schwerpunkten:
  • Förderung von Chancengerechtigkeit, Überwindung von sozialer Benachteiligung
  • Stärkung von internationaler und interkultureller Verständigung, Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
  • Es werden nur Projekte mit gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO) gefördert.
  • Dem Förderprojekt muss eine langfristige Konzeption zugrunde liegen. Es soll möglichst keine alleinige Vollfinanzierung durch die RWE Foundation erfolgen, wobei Eigenleistungen nicht nur in Geld erbracht werden können.
  • Der Finanzierungszeitraum ist begrenzt auf max. drei Jahre begrenzt.
  • Bei den Förderprojekten sollte es sich möglichst um Aktionen mit Multiplikatorwirkung handeln.
  • Die Förderprojekte sollten skalierbar und nachhaltig für die Zielgruppe sein. Darüber hinaus sollten Förderungen über 50.000,00 € systemisch verankert sein (Einbindung von öffentlichen Akteuren).
  • Es wird eine Konzentration auf möglichst richtungsweisende, vorbildliche und nachhaltig wirkende Projekte angestrebt.
  • Es werden Projekte in Europa gefördert.
  • DieFördertätigkeit startet mit einem Fördervolumen ab 20.000,00 €.
  • Förderungen über 50.000,00 € bedürfen der Zustimmung des Beirats. Die Beiratssitzungen finden zweimal jährlich statt (planerisch im November und Mai).
  • Folgende Kriterien führen zum Ausschluss einer Förderung:

  • parteipolitische und religiöse Organisationen
  • Einzelpersonen
  • ausschließliche Sachkosten (z.B. Bau- oder Renovierungskosten)
  • Projekte außerhalb von Europa

📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

    Nach Antragsfrist kann es bis zu drei Monaten dauern, bis die Entscheidung mitgeteilt wird.

    Im Falle eines positiv beschiedenen Antrags setzt eine Mittelgewährung eine gesonderte Vereinbarung für die Förderung/Kooperation zwischen der RWE Foundation und dem Antragsteller voraus, in der beidseitig Rechte und Pflichten vereinbart werden.

    Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag samt Anlagen über das Kontaktformular ein.

    Für das erfolgreiche Einreichen werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Bescheid Ihres Finanzamts über die gemeinnützigkeitsrechtliche Anerkennung Ihrer Organisation
  • Satzung Ihrer Organisation, Handelsregisterauszug
  • Nachweise über Auszeichnungen, Zertifikate, Gütesiegel (optional)
  • Referenzen (optional)
  • Bitte bereiten Sie diese entsprechend vor.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Bevölkerungs- und KatastrophenschutzBildungEngagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/ DemokratieKinder und JugendlicheSoziales
Hinweise zur Frist
1. April 2026 1. Juni 2026 1. Oktober 2026 1. Dezember 2026

Förderregion

Bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bundesweit
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein