VeröffentlichtZuschuss
BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderung von Projekten zur Batterieforschung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern geeignet sind. Förderfähig sind Vorhaben zu material-, prozess- und recyclingbasierten Fragestellungen von wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Ihre Projektideen können Sie zu folgenden Forschungsschwerpunkten einreichen: Material- und Produktionsprozessforschung, Skalierungsforschung und Digitalisierung, ressourcenschonende Batteriekreisläufe, aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2.150.000 EUR.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
Nicht förderfähig
- •Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre grundlegenden
- •anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.150.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 15. November 2025
- Hinweise zur Frist
- Letzter Termin zur Einreichung der Projektskizze.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen