VeröffentlichtZuschuss

Kleine Hilfe

MONOM Stiftung für Veränderung

Die „Kleine Hilfe“ der MONOM Stiftung bietet finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich gegen Diskriminierung einsetzen.

Programmdetails

Die „Kleine Hilfe“ der MONOM Stiftung bietet finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Einrichtungen, Gruppen und Einzelpersonen, die gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein handeln. Sie richtet sich an Organisationen und Personen, die sich gegen Diskriminierung wie Rassismus, Antisemitismus und Sexismus einsetzen oder sich mit dem Nationalsozialismus auseinandersetzen. Die Förderung durch die „Kleine Hilfe“ dient dazu, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken, wenn unvorhergesehene Ausgaben entstehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Nebenkostenabrechnung nicht gedeckt werden kann, eine juristische Beratung erforderlich ist oder Sachwerte wie eine Tischtennisplatte ersetzt werden müssen. Auch ein vorübergehender Zuschuss zu Personalkosten oder Miete kann möglich sein, wenn reguläre Fördermittel erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden. Ebenso kann zusätzliche Sicherheitsinfrastruktur finanziert werden, falls aufgrund antisemitischer Bedrohungen erhöhte Schutzmaßnahmen notwendig sind. Vereine oder Gruppen, die in 2024 bereits Förderung von der MONOM Stiftung erhalten haben, werden nachrangig berücksichtigt.

Voraussetzungen

Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein.

Nicht förderfähig

  • Vereine oder Gruppen
  • die in 2024 bereits Förderung von der MONOM Stiftung erhalten haben
  • werden nachrangig berücksichtigt.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
10. Oktober 2025

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Gemeinnützige Einrichtungen, Gruppen, Einzelpersonen, Vereine