VeröffentlichtZuschuss
Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Besetzung von Ausbildungsplätzen und Integration ausländischer Fachkräfte.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs. Wenn Sie eine Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Kammer der Freien Berufe oder eine andere gemeinnützig tätige Organisation der Wirtschaft sind und Ihre Tätigkeit unter anderem auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist, können Ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen für KMU in den folgenden Modulen gefördert werden: Modul „passgenaue Besetzung“ von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, Modul „Willkommenslotsen“ bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten sowie zur Besetzung von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Ausland, Modul „Leitstelle“: administrative und zuwendungsrechtliche Betreuung des Förderprogramms, Modul „Begleitstruktur“: Basis- und Weiterbildungsschulungen für Beratende, Austausch zu fallbezogenen Fragestellungen, Jahresveranstaltung aller Teilnehmenden. Sie können einen Zuschuss für bis zu 2 Haushaltsjahre erhalten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen und andere gemeinnützige Organisationen der Wirtschaft, die die Gemeinnützigkeit belegen müssen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen
- •an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist
- •Universitäten
- •Fachhochschulen
- •Stiftungen
- •Volkshochschulen sowie kommunale Wirtschaftsförderer und kirchliche Organisationen.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Gemeinnützigkeit,Nachweis über Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten
Auf einen Blick
- Förderquote
- 60 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 10. November 2023
- Hinweise zur Frist
- Anträge für den Förderzeitraum ab Januar 2024 können 4 Wochen nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, gemeinnützige Organisationen der Wirtschaft