VeröffentlichtZuschuss

Förderung für Regionale Transformations-Netzwerke (Modul A)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Das BMWE fördert den Aufbau regionaler Transformations-Netzwerke zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie.

Programmdetails

Sie können eine Förderung für den Aufbau und Ausbau regionaler Transformations-Netzwerke erhalten. Diese Netzwerke stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Ihnen dafür nicht rückzahlbare Zuschüsse. Im Fokus steht die Erstellung einer regionalen Transformationsstrategie für Ihre Wirtschaftsregion. Sie führen dabei Strategieprozesse unter Einbindung aller relevanten Akteure durch. Sie fördern den Wissensaustausch zwischen Unternehmen, der Wissenschaft und der Gesellschaft. Auch die Erschließung neuer Geschäftsfelder gehört zu Ihren Aufgaben. Sie unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim technologischen Wandel. Die Netzwerke sollen langfristig nachhaltige Strukturen schaffen. Sie kooperieren dabei auch mit anderen Netzwerken und Transformations-Hubs.

Voraussetzungen

Sie müssen eine antragsberechtigte Einrichtung mit Sitz in Deutschland sein.

Ihr Netzwerk muss in einer klar abgegrenzten Wirtschaftsregion tätig sein.

Sie agieren als neutraler Intermediär für die Netzwerkarbeit.

Nicht förderfähig

  • Eine Einnahmenerzielung durch die geförderten Angebote ist nicht zulässig. Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Einseitiges Deckblatt mit Rahmendaten Ihrer Organisation und der Projektleitung,Stichwort oder Akronym des Netzwerks (maximal 15 Zeichen),Langfassung der Netzwerkbezeichnung (maximal 250 Zeichen),Kurzbeschreibung des Transformationskonzepts (maximal 1.200 Zeichen),Ausführliche Konzeptbeschreibung (maximal 14 Seiten),Förmlicher Förderantrag über das elektronische System 'easy-Online',Detaillierter Finanzierungsplan und eine Vorhabenbeschreibung

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
6. März 2026
Hinweise zur Frist
Die Antragstellung ist bis zum 06.03.2026 möglich.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung