VeröffentlichtZuschuss

Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Förderung von Start-ups in der Gründungsphase im Bereich der Quantentechnologien und Photonik.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus dem Bereich der Quantentechnologie und der Photonik. Die Förderung richtet sich speziell an Start-ups in der Gründungsphase. Gefördert werden Einzelvorhaben oder Verbundprojekte mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die innovative Ideen in Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung überführen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von 2 Modulen: Pilotmodul (optional): Bearbeitung wissenschaftlich-technischer Fragestellungen in den Quantentechnologien und der Photonik vor einer Ausgründung im Labormaßstab, Hauptmodul: Förderung der vorwettbewerblichen Forschung von Start-ups oder Verbünden aus Start-ups und einer Hochschule oder Forschungseinrichtung mit dem Ziel einer zunehmenden Marktorientierung und dem Transfer des technologischen Ansatzes in Richtung einer Anwendung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Start-ups, die weniger als 3 Jahre am Markt sind und innovative Technologien oder Geschäftsmodelle haben.

Nicht förderfähig

  • Einzelvorhaben im Pilotmodul müssen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer noch zu erfolgenden Gründung stehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2025
Hinweise zur Frist
Projektskizze bis spätestens 31.12.2025 einreichen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Start-ups, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, gruendung
  • Förderbetrag: bis 100.000 €