VeröffentlichtZuschuss

Teams up!

Deutsch-Afrikanisches Jugendwerk

Teams up! fördert den internationalen Jugendaustausch sowie daran angeschlossene Begleit- und Modellprojekte.

Programmdetails

Teams up! Jugendbegegnungen für nachhaltige Entwicklung fördert den internationalen Jugendaustausch sowie daran angeschlossene Begleit- und Modellprojekte. Jugendgruppen aus Deutschland und Ländern des afrikanischen Kontinents sowie in Dreieckskooperationen auch aus anderen Ländern der DAC-Liste können an einem gemeinsamen Projekt arbeiten. Die Projektlaufzeit beträgt maximal zwei Jahre. In diesem Zeitraum finden sowohl ein persönliches Treffen im jeweiligen afrikanischen Partnerland als auch eines in Deutschland statt. Die Vor- und Nachbereitung der persönlichen Treffen sowie die Zwischenphase werden in Zusammenarbeit digital durchgeführt. Ziele von Teams up!: Förderung junger Global Citizens: Teams up! ermöglicht Jugendlichen (16-30 Jahre) durch Austausch zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern, globale Themen zu verstehen und verantwortungsvoll zu handeln. Stärkung globaler Partnerschaften und Weiterbildung: Der Jugendgruppenaustausch fördert gleichberechtigte Partnerschaften und qualifiziert Multiplikatoren im Jugendaustausch. Umsetzung der SDGs: Die Projekte der Jugendgruppen setzen sich mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 auseinander und tragen zu deren Bekanntmachung und Umsetzung bei. Bevor ein Projektantrag im Rahmen von Teams up! gestellt werden kann, muss ein Kurzkonzept eingereicht werden, der deutsche Projektpartner muss die Trägerprüfung durchlaufen haben und die partnerschaftliche Konzeption des Projekts muss erfolgt sein.

Voraussetzungen

Der deutsche Projektpartner muss die Trägerprüfung durchlaufen haben und die partnerschaftliche Konzeption des Projekts muss erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzkonzept

Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
15. Dezember 2025
Hinweise zur Frist
Für einen Projektstart ab dem 1. Mai 2026, muss das Kurzkonzept bis zum 10. Oktober 2025 vorliegen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Jugendliche (16-30 Jahre)