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Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe
UNO-Flüchtlingshilfe
Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland zur Unterstützung von Geflüchteten.
Programmdetails
Die UNO-Flüchtlingshilfe fördert neben Maßnahmen im Ausland auch ausgewählte Hilfsprojekte in Deutschland. Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, z.B. in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert. Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken. Kernbereiche der Projektförderung in Deutschland: Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung, Psychosoziale Beratung und Begleitung, Bildung und Integration, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Institutionen, Vereine oder Wohlfahrtsverbände, die im Bereich der Flüchtlingsarbeit bereits über Projekterfahrung verfügen und deren inhaltliche Projektausrichtung sich innerhalb der geförderten Kernbereiche der UNO-Flüchtlingshilfe befindet.
Nicht förderfähig
- •Die Vollfinanzierung eines Projektes ist ausgeschlossen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 50.000 €
- Förderquote
- 49 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragsfristen für 2026: 08. Januar, 30. März, 08. Juni, 31. August
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
gemeinnützige Organisationen, Institutionen, Vereine, Wohlfahrtsverbände