VeröffentlichtZuschuss
Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderung von sozial-innovativen Ansätzen für nachhaltige Stadtentwicklung.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie beim Aufbau stadtregionaler Transformationscluster für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Gefördert werden Verbundprojekte, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen identifizieren, in experimentellen Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Hierzu veröffentlicht das BMFTR voraussichtlich alle 2 Jahre einen Förderaufruf. Diese spezifischen Förderaufrufe beziehen sich auf eines oder mehrere der folgenden Module: Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen, Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt, Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne, Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz, Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen, Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gesellschaftliche Organisationen, beispielsweise Stiftungen, Vereine und Verbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Nicht förderfähig
- •Die Antragstellenden müssen eine Betriebsstätte in Deutschland haben und dürfen die Ergebnisse nur in Deutschland
- •dem EWR und der Schweiz nutzen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. April 2026
- Hinweise zur Frist
- Projektskizzen sind bis spätestens 01.04.2026 einzureichen.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung