VeröffentlichtZuschuss

LOKAL - Programm für Kultur und Engagement

Kulturstiftung des Bundes

Das Modellprogramm 'LOKAL' bietet eine Fördermöglichkeit für Kulturakteure in kleineren Städten und Gemeinden zur Belebung des öffentlichen Raums durch künstlerische Projekte.

Programmdetails

Das Modellprogramm 'LOKAL - Programm für Kultur' bietet eine wichtige Fördermöglichkeit für Kulturakteure in kleineren Städten und Gemeinden mit unter 100.000 Einwohner:innen. Ziel des Programms ist der Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken, die den öffentlichen Raum durch künstlerischen Projekte beleben und das gesellschaftliche Miteinander fördern sollen. Für jedes Projekt steht eine Fördersumme von bis zu 240.000 Euro für einen Zeitraum von vier Jahren zur Verfügung. Die Kulturstiftung des Bundes stellt hierfür 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Kulturorte wie Bibliotheken, Theater oder soziokulturelle Zentren spielen gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung eine zentrale Rolle. Sie bieten Räume, in denen Menschen miteinander in den Dialog treten können und fördern damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichzeitig stehen diese Kulturorte, insbesondere in ländlichen Regionen, unter wachsendem Druck. Das Programm 'LOKAL' setzt hier an, indem es lokale Kulturakteure dabei unterstützt, neue Partnerschaften mit Organisationen und Institutionen wie Sportvereinen, Schulen, Kitas oder ortsansässigen Firmen zu schließen. Ziel ist es, lokale Verantwortungsgemeinschaften zu etablieren, die durch kulturelle Projekte eine aktive und sichere Teilhabe ermöglichen. Begleitet wird das Programm von Beratungsangeboten in Bereichen wie Standortanalysen, Finanzierung und Konfliktmanagement. Zudem bietet das Programm den geförderten Projekten die Möglichkeit, sich auf internationaler Ebene auszutauschen. Ab 2025 werden im Rahmen einer Kooperation mit der European Cultural Foundation europaweite Veranstaltungen organisiert, bei denen sich die Teilnehmer:innen über ihre Erfahrung austauschen können.

Voraussetzungen

Fördervoraussetzungen sind die Durchführung von kulturellen Projekten in kleineren Städten und Gemeinden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 240.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
13. Februar 2026

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Initiativen, Vereine, Sportvereine, Schulen, Kitas, ortsansässige Firmen