VeröffentlichtZuschuss

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Das IGP unterstützt innovative Geschäftsideen und Pionierlösungen in Deutschland mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie bei Ihren Innovationsaktivitäten in Deutschland, die den Fokus auf nichttechnische Neuerungen beispielsweise im digitalen, kreativwirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Bereich legen. Sie bekommen die Förderung für folgende Projektformen: Machbarkeitsprojekte: experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests, Marktreifeprojekte: komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 12 Monate (Machbarkeitsprojekte) oder bis zu 24 Monate (Marktreifeprojekte). Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Projekts und der Größe Ihres Unternehmens ab. Für Machbarkeitsprojekte erhalten gemeinnützige Unternehmen bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten, Kleinstunternehmen bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine Unternehmen bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten und Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Marktreifeprojekte erhalten gemeinnützige Unternehmen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, Kleinstunternehmen bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten und Forschungseinrichtungen und Hochschulen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt für Machbarkeitsprojekte bis zu 80.000 EUR, für Marktreifeprojekte bis zu 330.000 EUR, für Forschungseinrichtungen und Hochschulen maximal 180.000 EUR.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, gemeinnützige KMU, Angehörige der Freien Berufe, Handwerker, andere Selbstständige, Neugründende, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Unternehmen.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung erhalten Projekte mit routinemäßigen Anpassungsarbeiten
  • die in anderen Förderprogrammen unterstützt werden
  • Antragstellende
  • über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • oder die einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 330.000 €
Förderquote
100 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
5. Februar 2026
Hinweise zur Frist
Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge im Rahmen des 6. Calls.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) – Förderprogramm | FörderBase