VeröffentlichtZuschuss
Festivalförderfonds der Initiative Musik
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderung für Livemusikfestivals in Deutschland mit Fokus auf populäre Musik.
Programmdetails
Mit dem Festivalförderfonds unterstützt die Initiative Musik die Durchführung von Livemusikfestivals mit Fokus auf populäre Musik in Deutschland. Gefördert werden insbesondere professionelle Veranstaltende, die mit ihren Festivals einen Beitrag zur Vielfalt und Sichtbarkeit aktueller Musik leisten. Sie können eine Förderung beantragen, wenn Sie ein mehrtägiges Festival mit einem überwiegend öffentlichen Livemusikprogramm planen. Das musikalische Programm muss einen Schwerpunkt in Genres wie Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop oder elektronischer Musik haben. Die Förderung richtet sich sowohl an etablierte als auch an neue Festivalformate. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem: Honorare für auftretende Künstlerinnen und Künstler sowie beteiligte Musikakteurinnen und -akteure, projektbezogene Personal- und Sachkosten, Technik, Infrastruktur, Sicherheit und Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und begleitende Maßnahmen. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss vergeben. Sie können einen Förderbetrag von mindestens 15.000 EUR und bis zu 80.000 EUR pro Projekt beantragen. Ihr Eigenanteil muss dabei mindestens 30 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Die endgültige Förderhöhe wird im Rahmen des Auswahlverfahrens durch eine unabhängige Jury festgelegt. Antragsberechtigt sind professionelle Veranstaltende mit Sitz in Deutschland – darunter zum Beispiel Festivalvereine, Kulturinitiativen, Unternehmen oder Kommunen. Das Festival muss mindestens drei Veranstaltungstage umfassen, die auch verteilt stattfinden können. Die Antragstellung erfolgt online und ist nur zu den jeweils ausgeschriebenen Terminen möglich. Die Förderentscheidung trifft eine Fachjury auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Neben der künstlerischen Qualität werden Kriterien wie Publikumserreichbarkeit, Diversität, Nachhaltigkeit oder Standortwirksamkeit berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss eines Fördervertrags. Im Anschluss an das Festival ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Voraussetzungen
Sitz der antragstellenden Organisation in Deutschland, Nachweis über professionelle Veranstaltertätigkeit, Musikprogramm mit Schwerpunkt auf Liveaufführungen.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung verfassungswidriger oder jugendgefährdender Inhalte.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag,detailliertes Festival-Konzept,Budget- und Finanzierungsplan,Nachweise zur Veranstalterstruktur,ggf. weitere Nachweise zur Programmausrichtung und Öffentlichkeitsarbeit
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 80.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 3. November 2025
- Hinweise zur Frist
- Anträge konnten vom 13.10.2025 um 13:00 Uhr bis 03.11.2025 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Professionelle Veranstaltende mit Sitz in Deutschland, darunter Festivalvereine, Kulturinitiativen, Unternehmen oder Kommunen.