VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Zuschüsse für die Durchführung von Asylverfahrensberatung und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende.
Programmdetails
Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung der Asylverfahrensberatung. Sie erhalten die Förderung für die Durchführung einer Asylverfahrensberatung und/oder einer besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Förderquote maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent ist erforderlich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und deren Gemeinnützigkeit festgestellt wurde.
Nicht förderfähig
- •Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Geprüfter handelsrechtlicher Jahresabschluss oder Einnahme-Überschuss-Rechnung,Bescheid der Finanzverwaltung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit,Aufschlüsselung der Fort- und Weiterbildungsausgaben,Aufschlüsselung der Ausgaben für Tagungen und Konferenzen,Arbeitsvertrag (bei bereits angestelltem Personal),Qualifikationsnachweise
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 7. Dezember 2025
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis spätestens 07.12.2025 eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Gemeinnützige Organisationen, Vereine, gGmbHs oder vergleichbare Organisationen