VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)

Bundesministerium des Innern (BMI)

Zuschüsse für die Durchführung von Asylverfahrensberatung und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende.

Programmdetails

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung der Asylverfahrensberatung. Sie erhalten die Förderung für die Durchführung einer Asylverfahrensberatung und/oder einer besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Förderquote maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent ist erforderlich.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und deren Gemeinnützigkeit festgestellt wurde.

Nicht förderfähig

  • Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Geprüfter handelsrechtlicher Jahresabschluss oder Einnahme-Überschuss-Rechnung,Bescheid der Finanzverwaltung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit,Aufschlüsselung der Fort- und Weiterbildungsausgaben,Aufschlüsselung der Ausgaben für Tagungen und Konferenzen,Arbeitsvertrag (bei bereits angestelltem Personal),Qualifikationsnachweise

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
7. Dezember 2025
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis spätestens 07.12.2025 eingereicht werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, gGmbHs oder vergleichbare Organisationen