VeröffentlichtZuschuss

Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Das BMZ unterstützt die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit mit dem Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB).

Programmdetails

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit mit dem Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB). Der beste Weg, um globale Zusammenhänge anschaulich zu machen, ist den Bezug zur eigenen Lebenswirklichkeit herzustellen. Themen und Probleme, die vermeintlich auf die andere Seite des Erdballs gehören, werden dadurch lebendig. Gefördert werden Bildungsprojekte im Inland wie Tagungen, Projekttage, Kampagnen, Ausstellungen, entwicklungspolitisches Theater oder andere Formen innovativer Bildungsarbeit. Das Vorhaben muss sich inhaltlich mit der Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern befassen und die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen sichtbar machen. Das Vorhaben muss die Vielfalt der Perspektiven zeigen und sich jeder Form von Einseitigkeit enthalten. Die bewusste Entscheidung für Produkte aus fairem Handel, Upcycling oder Konsumverzicht, die Auseinandersetzung mit den Ursachen von Flucht und Migration, lokale Aktionen zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) – ohne das aktive Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist eine gerechte Gestaltung der Globalisierung nicht denkbar. Deshalb vergibt das Förderprogramm entwicklungspolitische Bildung (FEB) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel an Gruppen und Netzwerke, die sich in der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit für im Bundesgebiet lebende Menschen engagieren. Dabei werden Projekte unterstützt, die lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklären, zeigen, wie sich Bürger entwicklungspolitisch engagieren können, das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung verfolgen und so die entwicklungspolitische Zielsetzung der Bundesregierung in die Gesellschaft vermitteln und umsetzen. Bei Erstanträgen kann eine Projektlaufzeit über maximal 12 Monate (welche sich über zwei Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken kann) beantragt werden. Organisationen, die bereits gefördert wurden, können Anträge für Projekte mit einer Laufzeit von maximal 36 Monaten (welche sich über vier Haushalts- bzw. Kalenderjahre erstrecken können) stellen.

Voraussetzungen

Eingetragene Vereine (e.

V.), Netzwerke von Organisationen (nur Dachverbände nach §57 Abs.

2 Abgabenordnung), Körperschaften des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kirchen und kirchliche Organisationen oder Museen, Bibliotheken, Universitäten, gemeinnützige GmbH, sofern sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind, rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts (gemeinnützig) oder öffentlichen Rechts, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG).

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 50.000 €
Förderquote
75 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
jährlich der 30. Juni und der 30. November

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Initiativen, Vereine, Netzwerke von Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige GmbHs, rechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige eingetragene Genossenschaften

Entwicklungspolitische Bildung (FEB) – Förderprogramm | FörderBase