VeröffentlichtZuschuss
ESF Plus Bundesprogramm – Rat geben – Ja zur Ausbildung!
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Programm unterstützt Aktivitäten zur Überwindung von Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung für eingewanderte junge Menschen.
Programmdetails
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie mit dem Modellprogramm „Rat geben – Ja zur Ausbildung!“ bei Ihren Aktivitäten dabei, Barrieren beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden. Gefördert werden Projekte in 2 Handlungsansätzen: Bezugspersonen stärken und Träger vernetzen. Bezugspersonen erhalten niedrigschwellige, kurzzeitige Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote, die sie in die Lage versetzen, jungen Menschen beim Übergang Schule/Berufsausbildung Rat und Unterstützung zu geben. Zuwendungsempfangende werden untereinander zum Zweck des Erfahrungsaustauschs und Monitorings vernetzt und ihre Arbeit wird unterstützt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von meistens 3 Jahren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, sonstige gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände und sonstige Dienstleister.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen
- •die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören oder für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.100.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 28. November 2025
- Hinweise zur Frist
- Verlängerungsanträge müssen bis zum 28.11.2025 um 13:00 Uhr eingereicht werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen