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Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuschüsse für Projekte im Bereich Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt.

Programmdetails

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm fördert Projekte, die dem Erhalt und der Pflege von Denkmälern dienen. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur. Die Förderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
7. November 2025
Hinweise zur Frist
Förderanträge konnten bis zum 07.11.2025 gestellt werden.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in, Privatperson, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms – Förderprogramm | FörderBase