VeröffentlichtZuschuss
Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Zuschüsse für Projekte im Bereich Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt.
Programmdetails
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm fördert Projekte, die dem Erhalt und der Pflege von Denkmälern dienen. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt, insbesondere die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur. Die Förderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter Existenzgründer, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 7. November 2025
- Hinweise zur Frist
- Förderanträge konnten bis zum 07.11.2025 gestellt werden.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Privatperson, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung